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Nutzung der Anlage des TC Bad Salzuflen

 


Ab dem 28. Mai gibt es weitere Lockerungen in der NRW-Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die auch erhebliche Erleichterungen für den Tennissport bedeuten. Nicht zuletzt geht mit diesen Lockerungen einher, dass auch der Wettkampfbetrieb im Tennis durchgeführt werden kann.




Nutzung der Anlage des TC Bad Salzuflen

Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden regionalen und landesweiten Inzidenzzahlen wurde am 26. Mai eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, die in Nordrhein-Westfalen ab dem 28. Mai 2021 in Kraft tritt. Darin sind viele Verbesserungen für den Sport allgemein und für das Tennis aufgegriffen worden, die allen voran der Landessportbund NRW (LSB) und auch die IG Tennis NRW gefordert haben.

Unter diese Lockerungen fallen u.a. der Wettkampfbetrieb, die Regelung der Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Duschen und Umkleiden, die Erlaubnis Zuschauer zuzulassen sowie Regelungen für den Gastronomiebetrieb. 

Die CoronaSchVO ist dabei grundsätzlich neu aufgebaut. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell. Die IG Tennis NRW hat dieses Modell für den Tennissport zusammengefasst (siehe Download).

https://backend.wtv.de/s/sg_wtv_files/phya35bfcvkrthrm6nnskrehfucnc6vs.pdf 

User Image Info@tcbadsalzuflen, 30. Mai 2021