Benutzungsordnung

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§1 Benutzungsrecht

§2 Platzordnung

§3 Gastmarken

§4 Schnupperkarten

§5 Inkrafttreten

 

Benutzungsordnung für Platzanlagen

des TC Bad Salzuflen e.V.

 

§ 1 Benutzungsrecht

(1)    Die Platzanlagen stehen den spielberechtigten Mitgliedern des TC für den Sportbetrieb zur Verfügung.

 

(2)    Spielberechtigt sind nur aktiv gemeldete Mitglieder, die ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen und im Besitz einer gültigen Steckkarte sind.

 

(3)    Zeitweise sind die Inhaber gültiger Gastmarken und Schnupperkarten auf den Anlagen spielberechtigt.

 

(4)    Der Vorstand ist berechtigt, allgemein oder im Einzelfall, Benutzungsrechte für die Platzanlage zuzulassen. Er hat dies in geeigneter Form schriftlich festzuhalten.

§ 2 Platzordnung

(1)    Vor jeder Saison erlässt der Vorstand eine Platzordnung, die die Platzbenutzung durch die spielberechtigten Mitglieder regelt.

 

(2)    Die Platzordnung wird durch Aushang in den Clubräumen und durch Aufnahme in die Infohefte allgemein bekannt gemacht.

§ 3 Gastmarken

(1)    Nicht in Bad Salzuflen wohnhafte Tennisspieler können die Platzanlagen nach Erwerb von Gastmarken benutzen.

 

(2)    Die Gastmarken sind vor der Benutzung der Anlage in der Geschäftsstelle oder der sonst bestimmten Stellen zu erwerben. Sie sind bei Erwerb mit Zeit und Datum der Nutzung zu versehen und verlieren nach der eingetragenen Zeit ihre Gültigkeit. Ausfall der Spielmöglichkeit durch Regen wird nicht vergütet. Eine spätere Spielzeit am gleichen Tag ist zulässig.

 

(3)    Die Benutzung der Anlage durch Gäste ist nur in der spielschwachen Zeit zulässig. Als spielschwach gelten:

 

    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nach Genehmigung durch die Geschäftsstelle oder ein Vorstandsmitglied zulässig.

 

(4)    Jeder Gast benötigt eine Gastmarke, sie gilt für eine Spielzeit von 60 Minuten und kostet EURO 6,00.

 

(5)    Auch passive Vereinsmitglieder können mit Gastmarken die Anlage nutzen, wenn sie nicht in Bad Salzuflen wohnen.

§ 4 Schnupperkarten

(1)    Inhaber von Schnupperkarten können die Platzanlagen wie aktive Vereinsmitglieder einen Monat nutzen.

 

(2)    Die Schnupperkarten können in der Geschäftsstelle erworben werden, der Erwerb ist pro Saison und pro Person nur einmal zulässig.

 

(3)    Die Schnupperkarte für einen Monat kostet EURO 35,00.

§ 5 Inkrafttreten

(1)    Diese Benutzungsordnung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.

 

Bad Salzuflen, den 23.01.2002

 

Der Vorstand