Beitragsordnung

… und hier geht’s zur Satzung oder Benutzungsordnung

 

§1 Geltungsbereich

§2 Gegenstand der Beitragspflicht

§3 Beitragsjahr und Erhebungszeitraum

§4 Beitragsart und Beitragshöhe

§5 Beitragsermäßigung

§6 Zahlungsweisen

§7 Beitragsfälligkeit

§8 Inkrafttreten dieser Beitragsordnung

 

Beitragsordnung

 

des Tennis-Club Bad Salzuflen e.V.

 

nach Maßgabe der

Jahreshauptversammlung

vom 20.11.2005

§ 1 Geltungsbereich

Die Beitragsordnung gilt gem. § 5 der Satzung des TC für alle Mitglieder  des Clubs.

§ 2 Gegenstand der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht erstreckt sich auf die Jahresbeiträge nach Maßgabe dieser Beitragsordnung und auf Umlagen, soweit von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 3 Beitragsjahr und Erhebungszeitraum

1.   Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.

2.   Beginnt die Mitgliedschaft im Laufe eines Beitragsjahres vor dem 15. Juli , so wird der Beitrag dieser Beitragsordnung für das ganze Kalenderjahr erhoben, danach nur zur Hälfte. Endet die Mitgliedschaft im Laufe eines Beitragsjahres durch Tod, so wird der Beitrag gem § 4 dieser Beitragsordnung ab nächstem Abbuchungstermin nicht mehr erhoben.

3. Soweit die Beitragsordnung vorsieht, dass Beiträge durch Dienstleistungen zu erbringen sind, gilt Vorstehendes sinngemäß.

§ 4 Beitragsart und Beitragshöhe

1.   Die Bezahlung der Beiträge, Umlagen und sonstiger Zahlungsverpflichtungen der Clubmitglieder erfolgt grundsätzlich durch Bankeinzug.

 

Zif-
fer

 

Merkmale

Jahresbeitrag

in EURO

a

Aktive Mitglieder

230,00

b

zweites aktives Mitglied einer Familie
wenn nicht Ziffer c) und d) zutreffen

175,00

c

Jugendliche
bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

25,00

d

Jugendliche
ab 13. bis vollendetem 15. Lebensjahr

50,00

e

Jugendliche/Schüler/Auszubildende/Studenten
ab 16. bis vollendetem 24. Lebensjahr
(s. 2.)

100,00

f

Jugendliche/Schüler/Auszubildende/Studenten
ab 24. bis vollendetem 27. Lebensjahr
(s. 2.)

100,00

g

Jugendliche
vom 13. bis vollendeten 17. Lebensjahr
im 1. Jahr der Vereinszugehörigkeit

25,00

h

Familienbeitrag

485,00

i

Passive Mitglieder

50,00

k

Ehrenmitglieder

0,00

 

2.   Maßgebend für die Beitragsbemessung sind die zu Beginn des Kalenderjahres bestehenden tatsächlichen Verhältnisse. Schüler/Auszubildende/Studenten haben unaufgefordert bis zjm 31. Januar eines jedenJahres die Zugehörigkeit zu diesen Personenkreisen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Wird der nicht fristgerecht erbracht, erfolgt die Einordnung nach Buchstaben a) oder b) der Beitragsstaffel.

 

3.   Als Familie gelten Ehegatten und ihre Kinder, solange die Kinder minderjährig oder Schüler, Auszubildende oder Studenten sind. Ehegatten gleichgestellt sind Lebensgemeinschaften, die in ihrem gemeinsamen Haushalt mindestens 1 Kind versorgen.

 

Familienmitglieder werden beitragsmäßig als Einzelmitglieder behandelt, wenn dies für sie günstiger ist.

§ 5 Beitragsermäßigung

Der Vorstand kann aus sportlichen , sozialen oder sonstigen besonderen Gründen einer Mitgliedschaft Beitragsermäßigungen nach billigem Ermessen gewähren. Über Anträge entscheiden der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Kassenwart.

§ 6 Zahlungsweisen

Die Bezahlung der Beiträge, Umlagen und sonstiger Zahlungsverpflichtungen der Clubmitglieder erfolgt grundsätzlich durch Bankeinzug.

 

Ausnahmsweise wird auf Wunsch des Mitgliedes eine Rechnung gegen Erstattung der dabei anfallenden Schreib- und Portokosten in Höhe von pauschal EURO 10,00 ausgestellt.

§ 7 Beitragsfälligkeit

Diese Beitragsordnung werden in zwei Hälften fällig: die erste Hälfte zum 1. Februar, die zweite Hälfte zum 1. August des Beitragsjahres.

§ 8 Inkrafttreten dieser Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung gilt in Übereinstimmung mit § 6 der Vereinssatzung ab 01. Januar 2004.

 

Bad Salzuflen, 20.11.2005

 

Die Mitgliederversammlung