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… und das kostet der Spaß Beiträge
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Auszug aus der Beitragsordnung
Stand
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§ 4 Beitragsart und Beitragshöhe
1. .Die Bezahlung der Beiträge, Umlagen und
sonstiger Zahlungsverpflichtungen der Clubmitglieder erfolgt grundsätzlich
durch Bankeinzug.
2. Maßgebend für die
Beitragsbemessung sind die zu Beginn des Kalenderjahres bestehenden
tatsächlichen Verhältnisse. Schüler/Auszubildende/Studenten haben
unaufgefordert bis zjm 3. Als Familie
gelten Ehegatten und ihre Kinder, solange die Kinder minderjährig oder
Schüler, Auszubildende oder Studenten sind. Ehegatten gleichgestellt sind
Lebensgemeinschaften, die in ihrem gemeinsamen Haushalt mindestens 1 Kind
versorgen. Familienmitglieder werden beitragsmäßig als Einzelmitglieder
behandelt, wenn dies für sie günstiger ist. |