… und das kostet der Spaß

Beiträge

 

Auszug aus der Beitragsordnung

Stand 20.11.2005

 

§ 4 Beitragsart und Beitragshöhe

1.   .Die Bezahlung der Beiträge, Umlagen und sonstiger Zahlungsverpflichtungen der Clubmitglieder erfolgt grundsätzlich durch Bankeinzug.

 

Zif-
fer

 

Merkmale

Jahresbeitrag

in EURO

a

Aktive Mitglieder

230,00

b

zweites aktives Mitglied einer Familie
wenn nicht Ziffer c) und d) zutreffen

175,00

c

Jugendliche
bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

25,00

d

Jugendliche
ab 13. bis vollendetem 15. Lebensjahr

50,00

e

Jugendliche/Schüler/Auszubildende/Studenten
ab 16. bis vollendetem 24. Lebensjahr
(s. 2.)

100,00

f

Schüler/Auszubildende/Studenten
ab 24. bis vollendetem 27. Lebensjahr
(s. 2.)

100,00

g

Jugendliche
vom 13. bis vollendeten 17. Lebensjahr
im 1. Jahr der Vereinszugehörigkeit

25,00

h

Familienbeitrag

485,00

i

Passive Mitglieder

50,00

k

Ehrenmitglieder

0,00

 

2.   Maßgebend für die Beitragsbemessung sind die zu Beginn des Kalenderjahres bestehenden tatsächlichen Verhältnisse. Schüler/Auszubildende/Studenten haben unaufgefordert bis zjm 31. Januar eines jedenJahres die Zugehörigkeit zu diesen Personenkreisen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Wird der nicht fristgerecht erbracht, erfolgt die Einordnung nach Buchstaben a) oder b) der Beitragsstaffel.

 

3.   Als Familie gelten Ehegatten und ihre Kinder, solange die Kinder minderjährig oder Schüler, Auszubildende oder Studenten sind. Ehegatten gleichgestellt sind Lebensgemeinschaften, die in ihrem gemeinsamen Haushalt mindestens 1 Kind versorgen.

 

Familienmitglieder werden beitragsmäßig als Einzelmitglieder behandelt, wenn dies für sie günstiger ist.